Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 39.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12328
BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 39.90 (https://dejure.org/1992,12328)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 2 C 39.90 (https://dejure.org/1992,12328)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 2 C 39.90 (https://dejure.org/1992,12328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,12328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Personal, Einrichtungen und Materialien eines Universitätsinstituts - Erstattung von Sachkosten und Vorteilsausgleich - Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 39.90
    Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, ist seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt (vgl. u.a. Urteile vom 25. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 39.90
    Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter gemäß § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, ist seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt (vgl. u.a. Urteile vom 25. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94

    Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes unter dem Gesichtspunkt

    Denn ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1987 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 m.w.N.>; vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 39.90 -).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 2 B 2.94

    Rechtssystematischer Unterschied zwischen der Begründung einer

    Ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189 m.w.N.>; vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 39.90 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht